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AGB´s der LYKIA lodge
Die nachfolgenden Bestimmungen ergänzen die gesetzlichen Regelungen und werden Inhalt des Reisevertrages zwischen uns, der Likyalilar Tur.Sem.Yat.Tic.Ltd (nachfolgend „LYKIA lodge“ genannt) und unseren Gästen.
1.) Anmeldung, Bestätigung
1.1 Mit der Reiseanmeldung bieten Sie der LYKIA logde den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Dies geschieht auf der Grundlage der Reiseausschreibung im Internet und dieser Allgemeinen Reisebedingungen. Die Anmeldung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per Telefax, Internet oder E-Mail erfolgen.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Rechnung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihres Angebotes durch die LYKIA lodge zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf, und über den die LYKIA lodge Sie mit der Buchungsbestätigung informiert. Im Falle der mündlichen Vertragsannahme erhalten Sie unverzüglich eine schriftliche Ausfertigung der Reisebestätigung übersandt.
2.) Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen
2.1 Sie können jederzeit vor Beginn der Reise vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der LYKIA lodge. Ihnen wird aus Beweisgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
2.2 Wenn Sie zurücktreten, verliert die LYKIA lodge den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für die Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von der LYKIA lodge gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was die LYKIA lodge durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Die LYKIA lodge weist darauf hin, dass es diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen kann. Dabei kann die LYKIA lodge eine pauschalierte Entschädigung wie folgt verlangen:
- bis 30. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
- ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises
- ab 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- ab 6. Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises
Es steht Ihnen stets frei, nachzuweisen, dass der LYKIA lodge ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
2.3 Statt zurückzutreten, können Sie bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson stellen, wobei sich die LYKIA lodge vorbehält, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht genügt oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Wechsel in der Person des Reisenden entstehenden Mehrkosten und den Reisepreis haften ursprünglicher und neuer Reisender gesamtschuldnerisch. Für die Personenänderung wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 50€ je Reisewoche durch den ursprünglich Reisenden fällig.
3.) Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen die LYKIA lodge ordnungsgemäß angeboten hat, infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, die von Ihnen zu vertreten sind, nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Auf die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktritts- und -abbruchsversicherung wird hingewiesen.
4.) Rücktritt durch die LYKIA lodge
Die LYKIA lodge kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl in der Reiseausschreibung ausdrücklich genannt und beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und sie in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist nochmals deutlich angibt und dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist seitens der LYKIA lodge bis spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.
5.) Obliegenheiten des Reisenden
5.1 Die angebotenen Transfers können von der LYKIA lodge nur gewährleistet werden, wenn spätestens 14 Tage vor Reisebeginn folgendes vorliegt: Flugnummer, Name der Airline, Ankunfts- und Abflugzeiten, Informationen über Zwischenstopps.
5.2. Sie sind zur Beachtung der Ihnen in den übermittelten Reiseunterlagen enthaltenen Hinweise, insbesondere der von der LYKIA lodge übermittelten Reise- und Gesundheitstipps, verpflichtet. Das Hausprogramm und die Seminare werden nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt. Es obliegt dem Kunden, vor der Reise ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates selbst zu prüfen und überprüfen zu lassen, ob eine Teilnahme an den Kursen mit der jeweiligen physischen und psychischen Verfassung vereinbar ist. Die Teilnahme an den einzelnen Programmen und Aktivitäten erfolgt in Eigenverantwortung und im eigenen Ermessen des Kunden.
5.3 Etwaige Krankheiten müssen dem Kursleiter vor Beginn des Kurses mitgeteilt werden.
5.4 Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
6.) Pass- und Visumerfordernisse
6.1 Die Türkei ist nicht Mitglied der EU. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z.B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
6.2 Deutsche und Schweizer können mit einem gültigen Personalausweis (Identitätskarte) oder einem gültigen Reisepass in die Türkei einreisen. Für Kinder ab dem 10. Lebensjahr ist ein Ausweis mit Lichtbild erforderlich. Österreicher benötigen einen Pass.
6.3 Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
7.) Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde der LYKIA lodge zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Die LYKIA lodge hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des DSGVO ein.
8.) Gerichtsstand
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der LYKIA lodge findet ausschließlich türkisches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der LYKIA lodge vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge:
LYKIA lodge
Likyalilar Tur.Sem.Yat.Tic.Ltde
Geschäftsführer Gürkan Ismail Güngör
Adrasan Mahallesi, Deniz Caddesi 178
07370 Kumluca, Antalya, Türkei